Rückgewinnung der beschlagnahmten Vermögenswerte
Was ist passiert?
Beim asiatischen Wallet-Betreiber "Plus Token" handelte es sich um ein Ponzi-Programm (Pyramidenspiel, Schneeballsystem). Anlegern wurden hohe Renditen von 9% bis 18% für ihre Einzahlungen in Aussicht gestellt. Dabei wurden Investoren mit den Geldern anderer Investoren ausgezahlt, ohne dass sie davon wussten. Zum Teil ist sogar auch von einem "Exit Scam" die Rede, bei welchem Gelder betrügerisch eingenommen werden, ohne dass überhaupt eine Gegenleistung erbracht wird und die Hintermänner nach einiger Zeit mit den Geldern vom Markt verschwinden.
Der Plus Token wurde im Mai 2018 gestartet und Investoren konnten Bitcoin, Ether, Bitcoin Cash, Litecoin, XRP, DOGE und DASH auf ihrem Plus Token Wallet lagern. Bis Juni 2019 soll das Schneeballsystem über 2,6 Millionen Mitglieder angelockt haben. In diesem Zeitraum soll das System mehr als 314.000 BTC, 117.450 BCH, 96.023 DASH, 11 Milliarden DOGE, 1,84 Millionen LTC, 9 Millionen ETH, 51 Millionen EOS und 928 Millionen XRP eingenommen haben. Zu den niedrigsten Preisen in diesem Zeitraum waren die Krypto-Vermögenswerte mindestens USD 2,2 Milliarden wert. Zu den heutigen Preisen wären es über USD 11 Milliarden.
Die Drahtzieher konnten Mitte letzten Jahres festgenommen werden, unter anderem in China und Vanuatu. Ebenso fanden Hausdurchsuchungen statt und konnten Krypto-Vermögenswerte im Wert von USD 4 Milliarden beschlagnahmt werden.
Unbestätigten Berichten zufolge wurden die Hintermänner am 19. November 2020 vom "Yancheng Intermediate People's Court" in China (Provinz Jiangsu) zu einer Freiheitsstrafe von 2 bis 11 Jahren und mit Geldstrafen zwischen USD 100.000 und USD 1 Million verurteilt.
Abgesehen von den beschlagnahmten Krypto-Vermögenswerten sollen Kryptowährungen auch umfangreich gewaschen worden sein. Die Polizei habe die Spuren dieser gewaschenen Gelder zum Teil zurückverfolgen können und seien die Gelder für den Kauf von Luxusautos, zwei Dutzend Immobilien in China sowie Versicherungspolizzen in Hongkong ausgegeben worden.
Wohl nicht zur Freude der geschädigten Anleger sollen die beschlagnahmten digitalen Währungen laut Urteil des chinesischen Gerichts jetzt abgewickelt werden und die Erlöse und Gewinne dem nationalen Fiskus verfallen.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Tatsächlich könnte es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere nachdem sich die Angelegenheit in China abspielt.
China ist jedoch unter anderem ein Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Demzufolge sollen die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig zurückzugeben werden, damit die Opfer der Straftat entschädigen oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden können.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Sammelverfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen in China geprüft und umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zum Sammelverfahren anmelden?
Wir sind eine international tätige Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Wir vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen wir im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Unsere Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in China, die es uns ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Geschädigte hätten Anspruch, ihre einbezahlten Kryptowerte zurückzuerhalten. Das heißt, dass falls Sie beispielsweise 2 BTC einbezahlt haben, auch 2 BTC zurückerhalten müssten.
"Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder."
- Dr. Florian Scheiber - Rechtsanwalt
Informationen zum Sammelverfahren
Das Sammelverfahren ist aktuell beendet. Wir prüfen jedoch gerne individuell Ihre Anfrage.